Fahrerlaubnis retten nach Fahrerflucht
Sie hatten einen Unfall und sind weitergefahren. Wenn die Polizei Sie findet, droht der Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate. Das muss nicht sein. In den ersten 24 Stunden entscheidet sich, wie lange Sie auf das Auto verzichten müssen.
Was ist passiert?
Wählen Sie die passende Leistung.
Zwei Leistungen — je nach Stand Ihres Falls
Der Zeitpunkt entscheidet über die Strategie.
Notfall-Erstberatung
- Telefonische Beratung
- Klare Handlungsempfehlung: Schweigen oder Melden
- Fahrerlaubnis-Rettung möglich
Strafverteidigung
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren
- Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
- Ziel: Einstellung oder geringe Strafe
Was bei Fahrerflucht droht
Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung mildert die Folgen erheblich ab. Wer einfach nur abwartet, riskiert drei Dinge: länger kein Auto, es wird teurer, es gibt mehr Punkte.
6 Monate ohne Auto
Fahrerflucht führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Sechs Monate lang kein Auto.
Geldstrafe + Regress
Die Geldstrafe erreicht eine Höhe von ein bis zwei Monatsgehältern. Zusätzlich kann Ihre eigene Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 € von Ihnen fordern.
3 Punkte in Flensburg
Zusätzlich zum Entzug der Fahrerlaubnis und der Geldstrafe kommen noch 3 Punkte hinzu.
So läuft die Zusammenarbeit
SMS senden
Sie schicken mir eine kurze SMS mit Ihrer Rückrufbitte. Nachrichten an Anwälte sind vertraulich.
Rückruf erhalten
Ich rufe innerhalb einer Stunde zurück. Sie schildern den Vorfall, ich bewerte Ihre Lage und nenne Ihnen die sinnvollen nächsten Schritte.
Entscheidung treffen
Sie entscheiden danach, ob Sie mich mit der Verteidigung beauftragen. Die Beratungsgebühr wird auf ein späteres Mandat angerechnet.
Häufige Fragen
Was ist Unfallflucht nach § 142 StGB?
Unfallflucht bedeutet: Sie waren an einem Unfall beteiligt und haben sich vom Unfallort entfernt, ohne Angaben zu Ihrer Person gegenüber den Unfallbeteiligten oder der Polizei zu machen.
Wer ist Unfallbeteiligter?
Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Was ist der Unterschied zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot?
Bei der Unfallflucht sieht das Gesetz nach § 69 StGB den Entzug der Fahrerlaubnis vor. Sie gelten als ungeeignet zum Autofahren. Nach Ablauf einer Sperrfrist müssen Sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Diese Behörde prüft, ob Sie wieder am Straßenverkehr teilnehmen können, ohne eine Gefahr für sich und andere zu sein. Beim Fahrverbot geben Sie den Führerschein ab und bekommen ihn nach einer Zeit einfach wieder zurück.
Soll ich mich selbst bei der Polizei melden?
Sie sollten sich vorher anwaltlich beraten lassen. Eine falsche oder voreilige Aussage kann Ihre Situation verschlechtern. In der Notfall-Erstberatung klären wir zuerst die Sachlage und besprechen dann das richtige Vorgehen.
Machen Sie den ersten Schritt
Eine kurze SMS reicht.